Mit dem Selbstbestimmungsgesetz besteht die Gefahr, dass in der Frauen- und Gleichstellungspolitik über Generationen mühsam erkämpfte Rechte und Schutzräume für Frauen systematisch unterlaufen und die gezielte Förderung von Frauen, so wie sie im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 festgeschrieben ist, um Benachteiligungen für Frauen abzubauen, zur Farce werden.
Rechtliche Folgen des Gesetzes werden weitgehend ausgeblendet. Dort, wo in der Praxis Probleme mit der Rechtsanwendung und Konflikte oder ggf. auch Missbrauch auftreten könnten, wie in Frauenhäusern oder Fitnessstudios, sollen deren Betreiber selbst individuelle Lösungen finden.
Geschlecht ist keine beliebige Größe, die mal in die eine, mal in die andere Richtung wechseln kann. Bei der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung, die für die meisten Betroffenen mit einem jahrelangen Entscheidungsprozess verbunden ist. Das gilt vor allem auch für Kinder und Jugendliche. Hier wird das Schutzniveau abgesenkt und auf einen Übereilungsschutz verzichtet.
In der ohnehin schwierigen Phase des Erwachsenwerdens ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, Sexualität und Persönlichkeit nichts Außergewöhnliches. Gerade deshalb dürfen Jugendliche in dieser Zeit damit nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Schutz und Unterstützung. Die von der Ampel-Koalition zum Jugendschutz vorgesehenen Regelungen sind jedoch völlig unzureichend.